Schülerinnen und Schüler, die mindestens 1 km vom Schulhaus entfernt wohnen, sind berechtigt, mit dem Velo oder Mofa zur Schule zu fahren und das Fahrzeug im Einstellrechen bzw. Unterstand abgeschlossen zu deponieren. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit müssen die Fahrzeuge den Vorschriften entsprechend ausgerüstet sein. Die Polizei führt sporadisch Kontrollen durch.