Absenzen von Kindern

a) Unvorhersehbare Absenzen:

Bitte melden Sie diese direkt oder durch ein anderes Kind so bald als möglich der betreffenden Lehrperson, damit diese nicht unnötig Nachfragen muss.

b) Voraussehbare Absenzen:

Auf begründetes Gesuch der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen und Schüler vom Unterricht ganz oder teilweise dispensiert werden.

Für Dispensationen vom Unterricht sind zuständig:

a. für einen Tag die Klassenlehrperson

b. bis zu zwei Wochen die Schulleitung

c. für längere, sowie generelle Dispensationen von einzelnen Fächern der Schulrat.

Wir bitten Sie, sich im Falle eines Dispensationsgesuches frühzeitig schriftlich, telefonisch oder persönlich an die Klassenlehrperson zu wenden. Alle Dispensationsgesuche ab einer Dauer von zwei Tagen sind schriftlich und begründet an die Schulleitung zu stellen.


Absenzen von Lehrpersonen  /  Götti-Lehrer-System

Gemäss der neuen Bildungsverordnung ist bei Abwesenheiten der Lehrpersonen die Betreuung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.

Wir haben zu diesem Zweck an der Primarschule ein Götti-Lehrer-System eingerichtet. Jedes Primarschulkind ist einer zweiten Lehrperson zugeteilt. Wenn die eigene Lehrperson krank ist oder einen Hospitationsbesuch macht, wird das Kind in der Klasse seiner "Gotte" oder seinem "Götti" betreut. Es hat zu diesem Zweck eine Göttimappe mit Aufgaben, die seine Klassenlehrerin oder sein Klassenlehrer zusammengestellt hat.

Auf der Orientierungsschule ist das System ein wenig anders aufgebaut. Hier sind die Jugendlichen einer Götti-Klasse zugeteilt. Sie machen in den Stunden, die der kranke Lehrer erteilt hätte, im Stundenplan ihrer Götti-Klasse mit.

Grundsätzliches zum Götti-Lehrer-System:

  • Bei Krankheit einer Lehrperson (auch bei Fachlehrpersonen), oder auch stundenweise (bei Arzt- oder Feedbackbesuch) betreuen wir die SchülerInnen immer ab dem ersten Tag.
  • Bei längerer Krankheit der Lehrperson werden Sie von der Schulleitung schriftlich informiert, wie wir uns weiter organisieren. ( Aushilfe, Schulausfall etc. )
  • Planbare Schuleinstellungen werden Ihnen rechtzeitig gemeldet.